Sachbearbeiter (m/w/d)* für das Sachgebiet 2.1.1.2 – Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss (2025-127)
Der Landkreis München ist mit rund 360.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste Landkreis Bayerns. Das Landratsamt nimmt als zentrale Verwaltung mit seinen 1.700 Mitarbeitenden vielfältige kommunale und staatliche Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München wahr – getreu unserem Leitbild: Wir – gemeinsam – für Sie!
Wir suchen für den Fachbereich 2.1.1 – Kindertagesbetreuung, Kindesunterhalt und wirtschaftli-che Hilfen, im Sachgebiet 2.1.1.2 – Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d)* Unterhaltsvorschuss
Kennziffer: 2025-127
Die bis zum 31.07.2027 befristete Teilzeitstelle mit einem Umfang von 50 Prozent wird mit Entgeltgruppe 9c TVöD vergütet. Bei der befristeten Stelle besteht ggf. die Option zur Verlängerung der Befristung.
Genauere Informationen zur Vergütung finden Sie hier.
Ihr Einsatzbereich als Sachbearbeiter (m/w/d)* in 2.1.1.2:
Das Team der Unterhaltsvorschussstelle umfasst derzeit 7 Sachbearbeiter-innen und eine Mitarbeiterin. Eine enge Zusammenarbeit findet mit dem Landesamt für Finanzen und den Unterhaltsbeiständen im gleichen Sachgebiet statt. Unterhaltsvorschussleistungen des Freistaates Bayern werden an Kinder und Jugendliche ausbezahlt, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen erhalten.
Wenn Sie sich eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgabe wünschen und Teil unseres kollegialen und hochmotivierten Teams werden wollen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Aufgaben
- Selbstständige Abwicklung des gesamten UVG-Bewilligungsverfahrens - Prüfung des Anspruchs, Bewilligungsbescheid, Anmeldung evtl. Ersatzansprüche, Rückforderungsbescheide
- Bearbeitung von Widersprüchen und Vorbereitungen von Klageverfahren
- Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen gegenüber Unterhaltspflichtigen
- Entscheidung über Stundung, Ratenzahlung sowie Niederschlagung von Forderungen
- Einleitung und Abwicklung von Mahnung und Vollstreckung wegen zu Unrecht erhaltener UVG-Leistungen
Ihr Profil
Diese Qualifikation setzen wir voraus:
- Verwaltungsfachwirt/-in oder
- Absolvent/-in des Studiengangs Rechtswissenschaften, Public Management, Betriebswirtschaft oder eines vergleichbaren Studiengangs mit Affinität für verwaltungsrechtliches Arbeiten auf mindestens Bachelor- bzw. DQR 6-Niveau
- ausreichend deutsche Sprachkenntnisse (C1-Niveau)
Auf diese Kompetenzen kommt es uns an:
- Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Verhandlungsgeschick
Diese Fähigkeiten runden Ihr Profil ab:
- Kenntnisse im Bereich allgemeines Verwaltungsrecht
- Kenntnisse im Unterhaltsvorschussrecht
- Moderationsfähigkeit
- Fähigkeit zur Entwicklung kreativer Lösungen
- Entscheidungsfähigkeit
Diese Kenntnisse/Eigenschaften sind vorteilhaft:
- sicherer Umgang mit den zur Anwendung kommenden Standard-Softwareprogrammen (wie z.B. MS Office etc.)
Wir bieten
Weitere Informationen
Das Landratsamt München fördert die Gleichstellung aller Mitarbeiter/-innen. Wir begrüßen Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität. Unsere Auswahlentscheidung treffen wir unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Landkreis München und zum Arbeitgeber Landratsamt finden Sie auf unserer Homepage.
*Alle nachfolgend genannten Personengruppen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich ausdrücklich auf die Geschlechter männlich, weiblich und divers.
Sie möchten Teil unserer modernen und dienstleistungsorientierten Behörde werden?
Dann freuen wir uns bis spätestens o.g. Datum auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. Arbeitszeugnisse). Ausländische Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit beifügen. Die hierfür zuständige Stelle finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen
Ihr Ansprechpartner für fachliche Fragen
Rahmendaten
Auszeichnungen


